
Die Konditionen der Gespräche und zur Abrechnung mit Krankenkassen.
Ein erstes Gespräch ist i.d.R. zeitnah möglich.
Zur Terminvereinbarung können Sie eine E-Mail nutzen. Oder Sie rufen mich an unter 0163 627 7876. Falls ich nicht rangehen kann, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht, dann rufe ich zeitnah zurück.
Mein Honorar beträgt bis zum Ende meiner Supervisionsphase:
- 75 Euro je Sitzung à 60 Minuten für Einzelgespräche – auf Anfrage sind gesonderte Konditionen einkommensbedingt möglich.
- 110 Euro je Sitzung à 90 Minuten für Paargespräche.
- therapeutische Gespräche werden ohne Mehrwertsteuer berechnet
- Honorare für Beratung, Coaching und Supervision im Auftrag von Unternehmen nach Vereinbarung.
Ich unterliege der Schweigepflicht. Ihre Daten sowie sämtliche Informationen und Inhalte der Beratungs-, Coaching- und Therapiegespräche werden von mir streng vertraulich behandelt und sind für Dritte nicht zugänglich. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Ausfallhonorar: Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens zwei Arbeitstage vorher ab. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine stelle ich in Rechnung, es sei denn, ich konnte den Termin noch anderweitig vergeben.
Kostenerstattung durch Krankenkassen: Die Kosten für meine Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Die Kosten für berufsbedingtes Coaching und Supervision können Sie steuerlich als Werbungskosten geltend machen. In manchen Fällen werden die Kosten für Coaching auch von der Firma übernommen.
Vorteile für Selbstzahler
- Sie bekommen in meiner Praxis kurzfristig einen Termin, ohne Formalitäten mit Ihrer Krankenversicherung.
- Als Selbstzahler sind Sie gegenüber Versicherungen, Krankenkassen und anderen Institutionen nicht auskunftspflichtig. Ihre Privatsphäre bleibt gewahrt. Die Übernahme der Kosten durch die Versicherung dagegen birgt den Nachteil, dass Sie als »psychisch erkrankt« erfasst und damit als »Risikopatient« geführt werden, egal aus welchem Grund Sie dei Gespräche in Anspruch genommen haben. Das kann sich nachteilig auswirken, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Krankenkasse wechseln wollen oder eine weitere Versicherung (z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung oder Krankentagegeldversicherung) abschliessen wollen.
- Was die Anzahl und Planung der Stunden betrifft sind Sie niemandem Rechenschaft schuldig. Ablauf und Anzahl der Gespräche richten sich ausschließlich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und werden von uns gemeinsam vereinbart.